Benutzungshinweise

 

Wer kann die Staatliche Bibliothek benutzen?

  • Die Staatliche Bibliothek Ansbach steht als staatliche Regionalbibliothek allen Interessenten für schulische Zwecke, wissenschaftliche Zwecke, berufliche Arbeit und persönliche Fortbildung zur Verfügung (>>> Benutzungsordnung).
  • Mindestalter ist 16 Jahre.
     
Was finden Sie in der Staatliche Bibliothek?
  • Einen Bestand von mehr als 100.000 Bänden.
  • Den Lesesaal mit Lexika, Enzyklopädien und Nachschlagewerken.
  • Rund 300 laufende Zeitschriften, Zeitungen und Periodika.
     
Welche Dienstleistungen bietet die Bibliothek?
  • Ausleihe aus den Beständen der Bibliothek (>>> Ortsleihe).
  • Benutzung der Lesesaalbestände.
  • Vermittlung von Literatur (Bücher und Aufsätze) aus Bibliotheken des In- und Auslandes (>>> Fernleihe).
  • Anfertigung von Reproduktionen (>>> Kopien, Fotostelle).
  • Recherche in Bibliothekskatalogen und Datenbanken.
  • Auskunft und Beratung.
  • Führungen in der Bibliothek / Einführung in die Bibliotheksbenutzung.

Standorte in der Staatlichen Bibliothek.
Die Werke der Staatlichen Bibliothek Ansbach sind auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Um ein Werk zu finden muß man auch die Standortangabe bei der Signatur beachten. Folgende Standorte sind gültig:

  • SB/ = das Werk steht im Lesesaal und ist ausleihbar.
  • SB 01/ = das Werk steht im Lesesaal, Nachschlagewerk und ist bei Nachfrage über das Wochenende ausleihbar.
  • SB 10/ = das Werk steht im Lesesaal und ist nicht ausleihbar (Bildbände u.ä.).
  • SB 00/ = das Werk steht im Magazin und ist, falls nicht älter als 100 Jahre, ausleihbar.
  • SB 110/ = das Werk steht im Magazin und ist nur im Lesesaal einsehbar.

Werke mit den Standorten SB 00/ und SB 110/ müssen über den OPAC bestellt werden.

Unsere Systematik - bitte hier klicken
 

Benutzungsordnung:
Die Benutzung ist, von Sonderleistungen abgesehen, gebührenfrei. Sie ist geregelt durch die "Allgemeine Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken (ABOB)" vom 18.08.1993, (GVBl 1993, S. 635 - 640), die an der Ausleihe eingesehen werden kann. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Regelungen im Überblick:

Zulassung:
Sie erhalten Ihren Benutzerausweis bei der erstmaligen Ausleihe. Bitte legen Sie hierzu Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepaß vor! 
Bei Verlust wird ein Ersatzausweis erstellt. Dafür wird eine Gebühr von 10,--€ erhoben.

Hier können Sie ein Antragsformular ausfüllen und bei Ihrem nächsten Besuch mitbringen. Bei der Ausstellung des Benutzerausweises wird Ihnen ein Passwort zugeteilt, es handelt sich um die letzten sechs Ziffern der Benutzernummer. Diese Passwort sollten Sie in ein persönliches ändern, Hilfe zur Passwortänderung finden Sie hier.

Lesesaal:
Die Bestände des Lesesaals können ohne förmliche Zulassung benutzt werden (Präsenzbestand, keine Ausleihe!). Für Mäntel und Taschen stehen verschließbare Schränke zur Verfügung. 

Ortsleihe:
Die gewünschten Bände können Sie aus den Regalen nehmen. Bände (vor 1950) können Sie über den OPAC bestellen; wenn sie vor 11.00 Uhr bestellen, stehen Ihnen die Bücher ab Nachmittag zur Verfügung, wenn sie nach 11.00 Uhr bestellen, bekommen sie die Bücher am nächsten Werktag. Die Büchern werden an der Ausleihe auf elektronischem Wege ausgeliehen.
Handschriften, Karten sowie wertvolle und ältere Bestände (vor 1900) können nur im Lesesaal benutzt werden.

Leihfrist:
Sie beträgt 4 Wochen; eine zweimalige Verlängerung ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.

Verlängerung:
Sie können im Normalfall ein Medium zweimal für jeweils weitere vier Wochen verlängern. Bei Fernleihbüchern kann die Leihfrist verkürzt sein. Hilfe zur Verlängerung finden Sie hier.

Vormerkung:
Für verliehene Bände können Sie sich vormerken lassen. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich; bereits verlängerte Bücher werden für Sie zurückgefordert. Hilfe zur Vormerkung finden Sie hier

Mahnungen:
Bitte beachten Sie unbedingt die Leihfrist der entliehenen Bücher! Sobald die Leihfrist überschritten ist werden Sie vom Ausleihsystem automatisch gesperrt.
Bei Überschreitung der Leihfrist mahnt die Bibliothek gebührenpflichtig:

1.Mahnung 7,50 €
2.Mahnung 10,- €
3.Mahnung 20,- € (+ Porto)
4.Mahnung einschl. Ausschluß aus der Bibliothek 50,- € (+ Porto)
In diesen Beträgen sind die Kosten für die vorhergegangene/n Mahnung/en nicht enthalten.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren für Anmeldung und Benutzung erhoben. 
Die Kosten für Verwaltungsmaßnahmen (wie z.B. kostenpflichtige Erinnerungen, Ersatzbeschaffungen, Ausstellung von Ersatzausweisen, Fernleihen) richten sich nach folgenden Rechtsnormen: Kostengesetz/Kostenverzeichnis:
Gesetz vom 20.2.1998 (GVBl. S. 43), geändert durch Gesetz vom 10.5.1999 (GVBl. S.230)
Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz
Verordnung vom 18. 7.1995 (GVBl S. 454, ber. S 816), geändert durch Verordnungen vom 19.7.1996 (GVBl. S. 313), vom 17.1.1997 (GVBl. S. 404, ber. GVBl. S. 899), vom 30.1.1998 (GVBl. S. 64), vom 18.4.1999 (GVBl. S. 149), sowie vom 30.11.2000 (GVBl. S. 816)

Kosten- und Gebührenverzeichnis der Staatlichen Bibliothek Ansbach (pdf-Format) (Die Bibliothek behält sich Einzelfallentscheidungen vor)
 

Fernleihe:
Bitte prüfen Sie zunächst im OPAC bzw. Zettelkatalog, ob der gewünschte Titel in der Staatlichen Bibliothek vorhanden ist. Falls der Titel nicht vorhanden ist nutzen Sie bitte dir Möglichkeit der Fernleihbestellung über den OPAC oder den Gateway Bayern des Bibliotheksverbundes Bayern (BVB).
 

Von der Fernleihe ausgenommen sind jedoch u.a: 

  • Bücher, die zu einem Preis unter 15,- € im Buchhandel erhältlich sind,
  • Werke, die elementare oder rein praktische Kenntnisse vermitteln, einschließlich neuere Reiseführer, 
  • Loseblattsammlungen und ungebundene Zeitschriftenhefte.
  • Romane und Kinderbücher 
     
Zeitschriftenbände werden üblicherweise nicht versandt. Aufsatzkopien bis zu 20 Seiten der Vorlage werden in der Regel gegen eine Schutzgebühr von 1,50 € abgegeben. Für umfangreichere Aufsätze werden gestaffelte Gebühren (21-40 Seiten 4,- €, 41-60 Seiten 6,- €, 61-80 Seiten 8.- € usw.) in Rechnung gestellt.

Sofern Sie kein anderes Limit angeben, gehen wir davon aus, dass Sie anfallende Kosten bis zur Höhe von 10,- € übernehmen.

Dokumentlieferdienste:
Falls Sie Aufsatzkopien oder Bücher besonders dringend (innerhalb einer garantierten Frist) benötigen, empfehlen wir Ihnen den Dokumentlieferdienst SUBITO.  In den beteiligten Bibliotheken werden SUBITO-Bestellungen vorrangig vor anderen Bestellungen erledigt. Sie können hierbei zwischen dem Versand an Ihre Adresse per Post, Fax oder E-mail wählen. Je nach Umfang, Versandart und Nutzerkreis werden unterschiedliche Gebühren erhoben. 

Kopien, Fotostelle:
Ein Kopiergerät ermöglicht Fotokopien (€ -,15/Kopie). Es besteht auch die Möglichkeit Mikrofilme und Mikrofiche über einen Reader-Printer auszudrucken (€ -,30/Kopie). Es besteht weiter die Möglichkeit der Bibliothek einen Auftrag zum Scannen von Medien zu erteilen und über einen Farbdrucker auszudrucken.
Ein Ausdruck vom Laserdrucker kostet s/w 0,50 €, farbig 1,00 €

Auskunft, Einführung in die Bibliotheksbenutzung:

  • Für Auskünfte steht Ihnen das Personal jederzeit gerne zur Verfügung.
  • Für Gruppen und Schulklassen bietet die Bibliothek (nach Voranmeldung) Einführungen in die Bibliotheksbenutzung an.
  • Eine Einführung in die Internet-Nutzung und die Katalogbenutzung können nach Anfrage durchgeführt werden.