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Wer kann die
Staatliche Bibliothek benutzen?
- Die Staatliche Bibliothek
Ansbach steht als staatliche Regionalbibliothek allen
Interessenten für schulische Zwecke, wissenschaftliche Zwecke, berufliche Arbeit
und persönliche Fortbildung zur Verfügung (>>>
Benutzungsordnung).
- Mindestalter ist 16 Jahre.
Was finden Sie in der Staatliche
Bibliothek?
- Einen Bestand von mehr als
100.000 Bänden.
- Den Lesesaal mit Lexika,
Enzyklopädien und Nachschlagewerken.
- Rund 300 laufende
Zeitschriften, Zeitungen und Periodika.
Welche Dienstleistungen bietet die
Bibliothek?
- Ausleihe aus den Beständen der
Bibliothek (>>> Ortsleihe).
- Benutzung der
Lesesaalbestände.
- Vermittlung von Literatur
(Bücher und Aufsätze) aus Bibliotheken des In- und Auslandes (>>>
Fernleihe).
- Anfertigung von Reproduktionen
(>>> Kopien, Fotostelle).
- Recherche in
Bibliothekskatalogen und Datenbanken.
- Auskunft und Beratung.
- Führungen in der Bibliothek /
Einführung in die Bibliotheksbenutzung.
Standorte in der Staatlichen
Bibliothek.
Die Werke der Staatlichen Bibliothek Ansbach sind auf verschiedene
Standorte aufgeteilt. Um ein Werk zu finden muß man auch die
Standortangabe bei der Signatur beachten. Folgende Standorte sind
gültig:
- SB/ = das Werk steht im
Lesesaal und ist ausleihbar.
- SB 01/ = das Werk steht im
Lesesaal, Nachschlagewerk und ist bei Nachfrage über das
Wochenende ausleihbar.
- SB 10/ = das Werk steht im
Lesesaal und ist nicht ausleihbar (Bildbände u.ä.).
- SB 00/ = das Werk steht im
Magazin und ist, falls nicht älter als 100 Jahre, ausleihbar.
- SB 110/ = das Werk steht im
Magazin und ist nur im Lesesaal einsehbar.
Werke mit den Standorten SB 00/ und
SB 110/ müssen über den
OPAC
bestellt werden.
Unsere Systematik -
bitte hier klicken

Benutzungsordnung:
Die Benutzung ist, von Sonderleistungen abgesehen,
gebührenfrei. Sie ist geregelt durch die "Allgemeine
Benützungsordnung der Bayerischen Staatlichen Bibliotheken
(ABOB)" vom 18.08.1993, (GVBl 1993, S. 635 - 640), die an der
Ausleihe eingesehen werden kann. Nachfolgend finden Sie die
wichtigsten Regelungen im Überblick:
Zulassung:
Sie erhalten Ihren Benutzerausweis bei der
erstmaligen Ausleihe. Bitte legen Sie hierzu Ihren gültigen
Personalausweis oder Reisepaß vor!
Bei Verlust wird ein Ersatzausweis erstellt. Dafür wird eine Gebühr
von 10,--€ erhoben.
Hier können Sie ein Antragsformular ausfüllen und bei Ihrem nächsten Besuch
mitbringen. Bei der Ausstellung des Benutzerausweises wird Ihnen ein
Passwort zugeteilt, es handelt sich um die letzten sechs Ziffern der
Benutzernummer. Diese Passwort sollten Sie in ein persönliches
ändern, Hilfe zur Passwortänderung finden Sie
hier.
Lesesaal:
Die Bestände des Lesesaals können ohne förmliche
Zulassung benutzt werden (Präsenzbestand, keine Ausleihe!). Für
Mäntel und Taschen stehen verschließbare Schränke zur Verfügung.
Ortsleihe:
Die gewünschten Bände können Sie aus den Regalen
nehmen. Bände (vor 1950) können Sie über den OPAC bestellen; wenn
sie vor 11.00 Uhr bestellen,
stehen Ihnen die Bücher ab Nachmittag zur Verfügung, wenn sie nach
11.00 Uhr bestellen, bekommen sie die Bücher am nächsten Werktag. Die Büchern
werden
an der Ausleihe auf elektronischem
Wege ausgeliehen.
Handschriften, Karten sowie wertvolle und ältere
Bestände (vor 1900) können nur im Lesesaal benutzt werden.
Leihfrist:
Sie beträgt 4 Wochen; eine zweimalige Verlängerung
ist möglich, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Verlängerung:
Sie können im Normalfall ein Medium zweimal für jeweils weitere
vier Wochen verlängern. Bei Fernleihbüchern kann die Leihfrist
verkürzt sein. Hilfe zur Verlängerung finden Sie
hier.
Vormerkung:
Für verliehene Bände können Sie sich vormerken
lassen. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich; bereits
verlängerte Bücher werden für Sie zurückgefordert. Hilfe zur
Vormerkung finden Sie hier.
Mahnungen:
Bitte beachten Sie unbedingt die Leihfrist der
entliehenen Bücher! Sobald die Leihfrist
überschritten ist werden Sie vom Ausleihsystem automatisch gesperrt.
Bei Überschreitung der Leihfrist mahnt die
Bibliothek gebührenpflichtig:
1.Mahnung 7,50 €
2.Mahnung 10,- €
3.Mahnung 20,- € (+ Porto)
4.Mahnung einschl. Ausschluß aus der Bibliothek
50,- € (+ Porto)
In diesen Beträgen sind die Kosten für die vorhergegangene/n
Mahnung/en nicht enthalten.
Gebühren:
Es werden keine Gebühren für Anmeldung und Benutzung erhoben.
Die Kosten für Verwaltungsmaßnahmen (wie z.B. kostenpflichtige
Erinnerungen, Ersatzbeschaffungen, Ausstellung von Ersatzausweisen,
Fernleihen) richten sich nach folgenden Rechtsnormen:
Kostengesetz/Kostenverzeichnis:
Gesetz vom 20.2.1998 (GVBl. S. 43), geändert durch Gesetz vom
10.5.1999 (GVBl. S.230)
Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz
Verordnung vom 18. 7.1995 (GVBl S. 454, ber. S 816), geändert durch
Verordnungen vom 19.7.1996 (GVBl. S. 313), vom 17.1.1997 (GVBl. S.
404, ber. GVBl. S. 899), vom 30.1.1998 (GVBl. S. 64), vom 18.4.1999
(GVBl. S. 149), sowie vom 30.11.2000 (GVBl. S. 816)
Kosten-
und Gebührenverzeichnis der Staatlichen Bibliothek Ansbach
(pdf-Format) (Die
Bibliothek behält sich Einzelfallentscheidungen vor)
Fernleihe:
Bitte prüfen Sie zunächst im
OPAC
bzw. Zettelkatalog, ob der gewünschte Titel in der
Staatlichen Bibliothek vorhanden ist. Falls der Titel nicht
vorhanden ist nutzen Sie bitte dir Möglichkeit der
Fernleihbestellung über den
OPAC oder den
Gateway Bayern des Bibliotheksverbundes Bayern (BVB).
Von der Fernleihe ausgenommen sind
jedoch u.a:
- Bücher, die zu einem Preis
unter 15,- € im Buchhandel erhältlich sind,
- Werke, die elementare oder
rein praktische Kenntnisse vermitteln, einschließlich neuere
Reiseführer,
- Loseblattsammlungen und
ungebundene Zeitschriftenhefte.
- Romane und Kinderbücher
Zeitschriftenbände werden üblicherweise nicht versandt.
Aufsatzkopien bis zu 20 Seiten der Vorlage werden in der Regel gegen
eine Schutzgebühr von 1,50 € abgegeben. Für umfangreichere Aufsätze
werden gestaffelte Gebühren (21-40 Seiten 4,- €, 41-60 Seiten 6,- €,
61-80 Seiten 8.- € usw.) in Rechnung gestellt.
Sofern Sie kein anderes Limit angeben, gehen wir davon aus, dass Sie
anfallende Kosten bis zur Höhe von 10,- € übernehmen.
Dokumentlieferdienste:
Falls Sie Aufsatzkopien oder Bücher besonders
dringend (innerhalb einer garantierten Frist) benötigen, empfehlen
wir Ihnen den Dokumentlieferdienst
SUBITO. In
den beteiligten Bibliotheken werden SUBITO-Bestellungen vorrangig
vor anderen Bestellungen erledigt. Sie können hierbei zwischen dem
Versand an Ihre Adresse per Post, Fax oder E-mail wählen. Je nach
Umfang, Versandart und Nutzerkreis werden unterschiedliche Gebühren
erhoben.
Kopien, Fotostelle:
Ein Kopiergerät ermöglicht Fotokopien (€
-,15/Kopie). Es besteht auch die Möglichkeit Mikrofilme und
Mikrofiche über einen Reader-Printer auszudrucken (€ -,30/Kopie). Es
besteht weiter die Möglichkeit der Bibliothek einen Auftrag zum
Scannen von Medien zu erteilen und über einen Farbdrucker
auszudrucken.
Ein Ausdruck vom
Laserdrucker kostet s/w 0,50 €, farbig 1,00 €
Auskunft, Einführung in die
Bibliotheksbenutzung:
- Für Auskünfte steht Ihnen das
Personal jederzeit gerne zur Verfügung.
- Für Gruppen und Schulklassen
bietet die Bibliothek (nach Voranmeldung) Einführungen in die
Bibliotheksbenutzung an.
- Eine Einführung in die
Internet-Nutzung und die Katalogbenutzung können nach Anfrage
durchgeführt werden.
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