Article

Änderungen im Benutzungsbetrieb im Zuge der 14. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

3G-Regeln in der Schlossbibliothek Ansbach

Ab einer 7-Tage-Infektionsinzidenz von über 35 im Landkreis oder in der kreisfreien Stadt gilt im Innenbereich der 3G-Grundsatz: Persönlichen Zugang haben deshalb nur Geimpfte, Genesene oder aktuell Getestete. 

Konkret bedeutet dies, dass wir ab 02.09.21 die Benutzer und Benutzerinnen kontrollieren müssen, ob diese geimpft, getestet oder genesen sind und entsprechende Zertifikate oder Mobil-Apps vorweisen können. Benutzer und Benutzerinnen, die diese Belege nicht vorweisen können, ist eine Nutzung der Bibliothek nicht möglich.

Veränderungen gibt es auch für die Masken:

In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske. Dabei ist es künftig auch erlaubt,  im Innenbereich der Bibliotheken OP-Masken zu tragen (nicht mehr nur FFP2-Masken). Es besteht keine Maskenpflicht mehr an den Sitzplätzen im Lesesaal, sofern weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt.

 

Wir bitten unsere Benutzer und Benutzerinnen um Verständis für diese Maßnahmen.

 

Top