Article

Änderungen im Benutzungsbetrieb im Zuge der 15. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

2G-Regeln in der Schlossbibliothek Ansbach

Wegen der stetig steigenenden Inzidenzzahlen haben deshalb nur Geimpfte oder Genesene Zugang zu den Räumen der Bibliothek. 

Für den Zugang zum Gebäude ist ein Impf- oder Genesenennachweis (2G) erforderlich.
Bitte zeigen Sie Ihren Nachweis zusammen mit einem Ausweisdokument am Eingang unaufgefordert vor.

Konkret bedeutet dies, dass wir die Benutzer und Benutzerinnen kontrollieren müssen, ob diese geimpft oder genesen sind und entsprechende Zertifikate oder Mobil-Apps vorweisen können. Benutzer und Benutzerinnen, die diese Belege nicht vorweisen können, ist eine Nutzung der Bibliothek nicht möglich.

Veränderungen gibt es auch für die Masken:

In Gebäuden und geschlossenen Räumen gilt weiterhin die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.  Es besteht keine Maskenpflicht an den Sitzplätzen im Lesesaal, sofern weiterhin ein Abstand von 1,5 Metern gewahrt bleibt.

 

Wir bitten unsere Benutzer und Benutzerinnen um Verständis für diese Maßnahmen.

Top