Die Erinnerung an den Nationalsozialismus und seine Verbrechen ist grundlegend für das Selbstverständnis der Bundesrepublik. Dennoch hat sich seit 1945 die Art der Erinnerungskultur und die Form der Erinnerungspolitik mehrfach gewandelt – ausgelöst durch zentrale historische Ereignisse, das Handeln einzelner Akteure oder durch neue Forschungsergebnisse. Das Grundgesetz, insbesondere die in den Grundrechten (Art. 1-19) zum Ausdruck kommenden Orientierungen, stellten dabei einen zentralen Bezugspunkt für eine aktive Aufarbeitung und gegen eine Schlussstrichmentalität oder relativierende Tendenzen dar.
Dieser Grundkonsens wird aktuell durch neurechte und rechtspopulistische Strömungen massiv in Frage gestellt. Welche Zukunft haben vor diesem Hintergrund Erinnerungsarbeit und ein daran ausgerichtetes Handeln für die deutsche Gesellschaft?
Martin Stammler, Kompetenzzentrum für Demokratie und Menschenwürde Nürnberg (CPH), Politikwissenschaftler
Eintritt: 3,- Euro
Veranstalter: KEB, Staatliche Bibliothek Ansbach