Ortsleihe
Lesesaal
Der Lesesaal der Staatlichen Bibliothek Ansbach bietet einen direkten Zugang zu aktuellen Büchern und Zeitschriften sowie ruhige Arbeitsplätze. Hier können Leserinnen und Leser in einer angenehmen Umgebung recherchieren, lernen und studieren. Die Nutzung des Lesesaals ist ohne Bibiotheksausweis möglich.
Ortsleihe
Zur Ausleihe können Sie die gewünschten Titel/Werke aus den Regalen nehmen und damit an die Ausleihtheke gehen. Bände, die in den Magazinen stehen (vor Ort oder im Ausweichmagazin in der Welserstrasse) können Sie über den "Bibliothekskatalog" bestellen. Die Wartezeit bis zur Bereitstellung beträgt 1 - 2 Werktage. Präsenzbestände, Handschriften, Karten sowie wertvolle und ältere Bestände (vor 1900) können nur im Lesesaal benutzt und nicht nach Hause entliehen werden. Über Kopiermöglichkeiten und andere Reproverfahren entscheidet das Personal.
Standorte
Die Werke der Staatlichen Bibliothek Ansbach sind auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Um ein Werk zu finden, muss man die Standortangabe bei der Signatur beachten.
Folgende Standorte sind gültig:
- SB/ = das Werk steht im Lesesaal und ist ausleihbar.
- SB 01/ = das Werk steht im Lesesaal und ist bei Nachfrage über das Wochenende ausleihbar (Nachschlagewerk, Kunst- oder Bildband o. ä.)
- SB 02/ = das Werk steht im Ausweichmagazin "Welserstrasse"
- SB 10/ = das Werk steht im Lesesaal und ist bei Nachfrage über das Wochenende ausleihbar
- SB 00/ = das Werk steht im Magazin und ist, falls nicht älter als 100 Jahre, ausleihbar.
- SB 110/ = das Werk steht im Magazin und ist nur im Lesesaal einsehbar (älter als 100 Jahre, besonders wertvoll, stark beschädigt o.ä.)
Werke mit den Standorten SB 00/ ; SB 02/ und SB 110/ müssen über unseren "Bibliothekskatalog" bestellt werden. Es gibt außerdem noch die Standorte SB 11/ ; SB 12/ ; SB 13/ und SB 14/ - hier bitte an der Ausleihtheke bezüglich der Verfügbarkeit nachfragen.
Aufstellen der Medien
In der Staatlichen Bibliothek gibt es eine Gruppenaufstellung, d.h. die Medien werden nach Sachgebieten geordnet. An den Beschilderungen an den Regalen kann man sich grob orientieren. Für eine weitere Orientierung gibt es unsere Systematik zum downloaden (PDF-Download).
Leihfrist
Sie beträgt 4 Wochen (für Zeitschriften 2 Wochen) ; eine zweimalige Verlängerung ist möglich (außer bei Zeitschriften und bei Prüfungsbüchern), sofern keine Vormerkung vorliegt.
Verlängerung
Sie können im Normalfall ein Medium zweimal für jeweils weitere vier Wochen verlängern. Bei Fernleihbüchern kann die Leihfrist verkürzt sein. Falls Sie Hilfe zur Verlängerung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Vormerkung
Für verliehene Bände können Sie sich vormerken lassen. Eine Verlängerung ist dann nicht mehr möglich; bereits verlängerte Bücher werden für Sie zurückgefordert. Wenn Sie Hilfe zur Vormerkung benötigen, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Mahnungen
Bitte beachten Sie unbedingt die Leihfrist der entliehenen Bücher!
Sobald die Leihfrist überschritten ist und die Medien nicht zurückgegeben wurden, sind weitere Entleihungen nicht mehr möglich. Bei Überschreitung der Leihfrist mahnt die Bibliothek gebührenpflichtig:
- 1. Mahnung 7,50 €
- 2. Mahnung 10,- €
- 3. Mahnung 20,- € (+ Porto)
- 4. Mahnung einschl. Ausschluß aus der Bibliothek 50,- € (+ Porto)
In diesen Beträgen sind die Kosten für die vorhergegangene/n Mahnung/en nicht enthalten.
Gebühren
Es werden keine Gebühren für Anmeldung und Benutzung erhoben.
Die Kosten für Verwaltungsmaßnahmen (wie z.B. kostenpflichtige Erinnerungen, Ersatzbeschaffungen, Ausstellung von Ersatzausweisen, Fernleihen) richten sich nach folgenden Rechtsnormen:
Kostengesetz/Kostenverzeichnis: Gesetz vom 20.2.1998 (GVBl. S. 43), geändert durch Gesetz vom 10.5.1999 (GVBl. S.230) Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz Verordnung vom 18. 7.1995 (GVBl S. 454, ber. S 816), geändert durch Verordnungen vom 19.7.1996 (GVBl. S. 313), vom 17.1.1997 (GVBl. S. 404, ber. GVBl. S. 899), vom 30.1.1998 (GVBl. S. 64), vom 18.4.1999 (GVBl. S. 149), sowie vom 30.11.2000 (GVBl. S. 816)
Kosten- und Gebührenverzeichnis der Staatlichen Bibliothek Ansbach (PDF-Download) (Die Bibliothek behält sich Einzelfallentscheidungen vor)