Reproduktionen

Abfotografieren

Das Abfotografieren von Bibliotheksbeständen mittels eigener Geräte ist für nichtkommerzielle Zwecke grundsätzlich erlaubt, sofern kein Blitzlicht verwendet wird, andere Besucherinnen und Besucher nicht gestört und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Datenschutzrecht) beachtet werden. Einzelne Medien sowie bestimmte Bestandsgruppen können insbesondere aus rechtlichen oder konservatorischen Gründen von dieser Erlaubnis ausgenommen werden. Die Verwendung von eigenen Scannern, Stativen und weiterem Fotozubehör ist im Lesesaal der Staatlichen Bibliothek Ansbach nicht gestattet.

Kopieren

Sie haben die Möglichkeit aus Büchern oder Zeitschriften Kopien zu erstellen, dafür können Sie unseren digitalen Farbkopierer im Kopierraum nutzen.

Bitte achten Sie auf die gesetzlichen Bestimmungen (§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch).

 

 

Scannen

Es besteht die Möglichkeit, insbesondere aus älterer Literatur, digitale Aufnahmen über einen sog. Aufsichtscanner (Book-Eye) erstellen zu lassen. Wir bitten um Verständnis, dass es sich hier um Auftragsarbeiten handelt. Die Nutzung der Leser für dieses Gerät ist nicht gestattet.

Außerdem gibt es bei uns einen Readerscanner. Mit diesem Gerät kann man Mikrofiche und/oder Mikrofilme vergrößern, ausdrucken oder digitalisieren. Dies kann nach Einweisung durch Mitarbeiter der Bibliothek auch durch den Leser selbst erledigt werden.

Kleinere PC-Arbeiten

Wir haben im Lesesaal einen Arbeits-PC ohne Internetanschluss für Sie eingerichtet. Er dient dazu, Inhalte von USB-Sticks anzusehen, Dateien im üblichen Format zu bearbeiten und Videos und Musik-CDs abzuspielen. Außerdem kann man Dateien ausdrucken und einen DIN A4-Scanner nutzen, wenn man zu Hause keine Möglichkeit hat.

Kopierkosten / Reprogebühren

Welche Kosten bei welcher Vervielfältigung anfallen sehen Sie in unserem Kosten- und Gebührenverzeichnis (PDF-Download)

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